Steuerbonus
„Denkmal-AfA“ (§7i EStG) steht für „Absetzung für Abnutzung“ von denkmalgeschützten Immobilien. 10 Jahre lang können Selbstnutzer 9 % der Anschaffungs- und Sanierungskosten steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast erheblich senken.
Kapitalanleger können 12 Jahre lang die Instandhaltungs- und Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer abschreiben: In den ersten 8 Jahren können Sie 9 %, in den nachfolgenden 4 Jahren 7 % der Sanierungskosten absetzen. Zusätzlich profitieren Sie bei den reinen Anschaffungskosten vom Steuervorteil der linearen AfA.
So funktioniert der Steuerbonus für Eigennutzer
Besonders Selbstnutzer profitieren von den hohen Abschreibungsmöglichkeiten: 10 Jahre lang können Sie jeweils 9 % der gesamten Anschaffungs- und Sanierungskosten steuerlich geltend machen (§ 10 EStG), die „zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind“ (§ 7 Abs. 1 EStG). Somit gibt der Staat sowohl zum Kaufpreis als auch zu den Sanierungsmaßnahmen ordentliche Zuschüsse. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Käufer für die angesetzten Beträge keine Eigenheimzulage erhalten hat.
Vereinfachte Beispielrechnung:
Ein alleinstehender Eigennutzer ohne Kinder und mit einem Jahreseinkommen von 50.000 € (brutto) kauft in der Finkenstraße 6 (Fürth) eine 74 m² große 2-Zimmer-Wohnung. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, die Sanierung beginnt im Dezember 2011.
| Kaufpreis inkl. Anschaffungsnebenkosten u. Sanierungskosten: | 216.000 € |
| Davon Sanierungsaufwand: | 144.106 € |
| Abschreibung auf Sanierungsanteil (jährlich 9 % v. 144.106 €): | 12.970 € |
| Jährliche Steuerbelastung vor dem Immobilienkauf: | 13.560 € |
| Neues zu versteuerndes Einkommen (Einkommen minus Abschreibung): | 36.380 € |
| Zu zahlende Steuer (nach Immobilienkauf): | 8.160 € |
| Jährliche Steuerersparnis: | 5.400 € |
| Monatliche Steuerersparnis: | 450 € |
| Effektive Steuerersparnis nach 10 Jahren: | 54.000 € |
So funktioniert der Steuerbonus für Kapitalanleger
Investoren und Kapitalanleger können 12 Jahre lang 100 % der Instandhaltungs- und Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer abschreiben. In den ersten 8 Jahren können 9 % der Sanierungskosten geltend gemacht werden, in den nachfolgenden 4 Jahren sind es 7 %. Zusätzlich können Sie die Anschaffungskosten ohne die Renovierungskosten über die lineare „AfA“ steuerlich absetzen. Diese lineare AfA beträgt bei Altbauten, die vor 1925 entstanden sind, 2,5 % über einen Zeitraum von 50 Jahren. Vor allem Gut- und Doppelverdiener profitieren von dem großzügigen Steuersparmodell.
Vereinfachte Beispielrechnung:
Ein verheirateter Anleger mit einem Kind und einem Einkommen von 60.000 € (brutto) kauft in der Finkenstraße 6 (Fürth) eine 90,15 m² große 3-Zimmer-Wohnung und vermietet diese zu günstigen 8,50 €/m².
| Kaufpreis inkl. Anschaffungsnebenkosten: | 262.000 € |
| Davon Sanierungsaufwand: | 174.720 € |
| Jährliche Steuerbelastung vor Immobilienkauf: | 12.570 € |
| Durchschnittlich abzugsfähige Kosten p.a. (AfA Sanierungsanteil, AfA Altbau, Disagio, Unterdeckung aus Mieteinnahmen und Finanzierungszinsen, sonstige Werbungskosten): | 17.100 € |
| Neues zu versteuerndes Einkommen im Durchschnitt: (Einkommen minus abzugsfähige Kosten) |
42.900 € |
| Durchschnittliche Steuerbelastung nach Immobilienkauf jährlich: | 6.500 € |
| Durchschnittliche Steuerersparnis jährlich: | 6.100 € |
| Durchschnittliche monatliche Steuerersparnis: | 510 € |
| Effektive Steuerersparnis nach 12 Jahren: | 72.700 € |
Um ein Gefühl für die Möglichkeiten einer Denkmal-AfA zu erhalten, haben wir hier eine vereinfachte Beispielrechnung zusammengestellt. Sie soll lediglich der Veranschaulichung der Steuer sparenden Wirkung der Denkmal-AfA dienen und stellt keinerlei Empfehlung oder steuerliche Beratung dar.